Beschwerden

Eine Männerhand mit Stift liegt auf einem Schreibblock

Sollten Sie mal eine Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte an

Wir sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, diese Beschwerden innerhalb von 4 Wochen zu bearbeiten. Für Netzbetreiber– wie für alle Energieversorgungsunternehmen – wurde im November 2011 die Schlichtungsstelle Energie eingerichtet. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit der Beschwerdebearbeitung und unserem Ergebnis nicht zufrieden sind. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie sind

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