Für Netznutzer Strom/ Gas

Als Kunde nach dem Standardlastprofilverfahren ist es üblich, dass Sie mit Ihrem Lieferanten einen Strom- bzw. Gasliefervertrag mit integrierter Netznutzung (so genannter All-inclusive-Vertrag) abschließen. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen (weiter)berechnet. Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Preisblatt.
Dennoch haben Sie prinzipiell die Möglichkeit, einen eigenen Netznutzungsvertrag abzuschließen und die Netzentgelte selbst an den Netzbetreiber zu entrichten. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.
Strom
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2023
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2022
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2021
Gas
Großverbraucher können unter bestimmten Bedingungen individuelle Entgelte beantragen. Hier finden Sie die entsprechenden Hochlastzeitfenster.
Übersicht der abrechnungsrelevanten Monatsbrennwerte
Grundversorgung
Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Strom aus unserem Netz beziehen. Sollten Sie keinen Strom- bzw. Gasliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden Sie nach der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)/ Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zum Grundversorgungstarif beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers.
Der Grundversorger wird von uns als Netzbetreiber alle 3 Jahre festgestellt. Es ist derjenige Lieferant, welcher zum gesetzlichen Feststellungstermin die meisten Kunden im Netzgebiet versorgt. Der derzeitige Grundversorger im Netz der Stadtwerke Lingen GmbH ist die Stadtwerke Lingen GmbH.
Ersatzversorgung
Niederspannung und Niederdruck
Wenn Sie vertraglich an einen Lieferanten gebunden sind und diesem die Strom- bzw. Gasversorgung nicht mehr möglich ist, fallen Sie, sofern Sie in Niederspannung bzw. Niederdruck beliefert werden, automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers (hier: Stadtwerke Lingen GmbH) und werden zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.
Gründe hierfür können sein, dass der bisherige Lieferant nicht mehr liefern kann oder der Netzbetreiber dem Lieferanten aus wichtigen Gründen den Zugang zu den Netzen verweigert, zum Beispiel nach einer rechtsgültigen Kündigung. Nach einer Übergangsfrist von drei Monaten gehen Sie automatisch von der Ersatz- in die Grundversorgung über – sofern Sie bis dahin keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben.
Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers für Lingen und Lohne.
Höhere Spannungs- und Druckebenen
In höheren Spannungs- und Druckebenen gibt es keine gesetzliche Ersatzversorgung. Sollte Ihr Lieferant in diesen Spannungs- und Druckebenen die Versorgung einstellen, droht Ihnen die Sperrung des Netzanschlusses. In diesem Fall sollten Sie schnellst möglichst einen neuen Liefervertrag mit dem Versorger Ihrer Wahl abschließen.
Auf Ihren Wunsch hin kann der Messstellenbetrieb als auch die Ab- bzw. Auslesung des Zählers von einem Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Dies wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und ergänzend im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Formale Voraussetzung ist, dass der Messstellenbetreiber mit uns als Verteilnetzbetreiber einen Messstellenrahmenvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen als auch die technischen Bedingungen. Die Abrechnung dieser Leistungen übernimmt der Messstellenbetreiber bzw. Ihr Lieferant.
Als grundzuständiger Messtellenbetreiber kündigen wir hiermit den Einbau von Messsystemen gemäß Messstellenbetriebsgesetz an.
Für Intelligente Zähler schließen Sie folgenden Vertrag mit uns ab. Die Preise entnehmen Sie bitte Preisblatt.
1. Worin unterscheiden sich „alter Zähler“, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme?
Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel mit einem elektromechanischen Stromzähler, dem sogenannten Ferrariszähler, gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort abgelesen.
Die neuen Zähler kommen in zwei Ausführungen. Es gibt die moderne Messeinrichtung (mME) und das intelligente Messsystem (iMS). Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der die Stromverbrauchsdaten speichert und auf einem Display darstellt. Dieser Zähler wird bei 85% aller Verbraucher verbaut und ist sozusagen eine Grundversion. Er hat kein Kommunikationsmodul und kann in der Grundausstattung keine Daten versenden oder empfangen.
Nur in ganz bestimmten Fällen, bei etwa 15% aller Verbraucher, muss die moderne Messeinrichtung (mME) zum intelligenten Messsystem (iMS) erweitert werden. Man spricht dann vom sog. Smart Meter. Dabei wird die moderne Messeinrichtung um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway -ergänzt. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten und nach Bedarf übermitteln.
2. Bei wem müssen digitale Stromzähler installiert werden und ist der Stromzählerwechsel verpflichtend für alle?
Nach den Vorgaben des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft) müssen die bestehenden Stromzähler bis 2032 in allen Haushalten durch digitale Zähler ersetzt werden. Dabei wird bei 85% aller Verbraucher der moderne Zähler (mME) verbaut. In ganz bestimmten Fällen, etwa bei 15% aller Verbraucher, muss die moderne Messeinrichtung mit einem zusätzlichen Smart-Meter-Gateway zum intelligenten Messsystem (iMS) aufgerüstet werden. Dieses soll im Regelfall nur verpflichtend bei Betrieben und Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden, bei Stromerzeugern mit Solaranlage oder Blockheizkraftwerk ab 7 kW eingebaut werden. Die allermeisten Privat-Haushalte betrifft dies also nicht.
3. Wie werden Datensicherheit und Datenschutz gewährleistet (bei iMS)?
Bei den erfassten Daten handelt es sich um personenbezogene Daten, die den Regelungen des Datenschutzgesetzes unterliegen. Das bedeutet, dass die Technik nur eingeschränkte Funktionen zulässt. So können beispielsweise Messstellenbetreiber nur Absender (z.B. Name des Haushaltskunden) und Empfänger (z.B. Name des Stromlieferanten) von Daten erkennen, ihr Inhalt (z.B. Strommenge) ist jedoch verschlüsselt. Diese Datensicherheit ist vergleichbar mit einem Briefverteilzentrum, bei dem der Post Absender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jedoch verschlossen bleibt.
4. Wie hoch sind die Entgelte für den Messstellenbetrieb? Wo kann ich die Preise finden?
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Messstellenbetreiber verpflichtet, sich bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen an gesetzliche Preisobergrenzen zu halten.
Die geltenden Preise finden Sie hier.
5. Welche Daten werden gespeichert (bei iMS)?
Die neuen iMS-Systeme, auch Kommunikationseinheiten genannt, speichern Informationen zum Stromverbrauch. Es werden keine persönlichen Informationen, wie beispielsweise Name, Anschrift oder Bankkonto gespeichert. Damit entsprechen die Kommunikationseinheiten den Datenschutz- und Datensicherheitsvorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Alle Informationen zu Ihrem Energieverbrauch sind streng geschützt.
6. Was ist ein Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem Energiemarkt. Er ist für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird.
Die Stadtwerke Lingen sind gleichzeitig Stromlieferant, Netzbetreiber und seit dem 01.07.2017 auch Messstellenbetreiber. Es ist also möglich, alle Leistungen aus einer Hand zu beziehen. In den Bereichen der Stromlieferung und des Messstellenbetriebes stehen wir im Wettbewerb zu anderen Unternehmen.
7. Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber?
Die Stadtwerke Lingen GmbH ist der grundzuständige Messstellenbetreiber für Ihr Netzgebiet.
8. Wer trägt die Kosten für den Einbau der neuen Stromzähler?
Die Stadtwerke Lingen GmbH übernehmen als grundzuständiger Messstellenbetreiber die Kosten für den Ersteinbau des Zählers. Die Kosten für die Messung und Betrieb des Zählers werden dem Stromkunden in Rechnung gestellt, wobei diese die gesetzlichen Preisobergrenzen nicht übersteigen dürfen.
Im Regelfall sind für den Einbau des neuen Zählers keine baulichen Veränderungen rund um den Zählerschrank notwendig. Vereinzelt kann es vorkommen, dass bei sehr alten Kundenanlagen, die nicht mehr dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen, zur Aufnahme der neuen Messsysteme der Zählerschrank umgebaut werden muss. In diesen Fällen werden wir gemeinsam mit Ihrem Installateur eine Lösung finden, die unseren technischen Anschlussbedingungen entspricht. Die Kosten hierfür trägt der Anschlussnehmer.
9. Wie erfolgt die Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb?
Beziehen Sie Ihren Strom von uns, werden die Entgelte mit der Jahresrechnung abgerechnet. Beziehen Sie Ihren Strom von einem Wettbewerber, rechnen wir entweder direkt mit Ihnen oder mit Ihrem Lieferanten ab, der wiederum Ihnen das Entgelt in Rechnung stellt.