Für Netznutzer Strom/ Gas

Als Kunde nach dem Standardlastprofilverfahren ist es üblich, dass Sie mit Ihrem Lieferanten einen Strom- bzw. Gasliefervertrag mit integrierter Netznutzung (so genannter All-inclusive-Vertrag) abschließen. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen (weiter)berechnet. Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Preisblatt.
Dennoch haben Sie prinzipiell die Möglichkeit, einen eigenen Netznutzungsvertrag abzuschließen und die Netzentgelte selbst an den Netzbetreiber zu entrichten. Dies gilt ebenfalls für die Mess- und Abrechnungsentgelte, insofern Sie keinen anderen Messstellenbetreiber damit beauftragt haben.
Strom
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2023
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2022
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2021
Gas
Großverbraucher können unter bestimmten Bedingungen individuelle Entgelte beantragen. Hier finden Sie die entsprechenden Hochlastzeitfenster.
Grundversorgung
Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Strom aus unserem Netz beziehen. Sollten Sie keinen Strom- bzw. Gasliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden Sie nach der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)/ Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zum Grundversorgungstarif beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers.
Der Grundversorger wird von uns als Netzbetreiber alle 3 Jahre festgestellt. Es ist derjenige Lieferant, welcher zum gesetzlichen Feststellungstermin die meisten Kunden im Netzgebiet versorgt. Der derzeitige Grundversorger im Netz der Stadtwerke Lingen GmbH ist die Stadtwerke Lingen GmbH.
Ersatzversorgung
Niederspannung und Niederdruck
Wenn Sie vertraglich an einen Lieferanten gebunden sind und diesem die Strom- bzw. Gasversorgung nicht mehr möglich ist, fallen Sie, sofern Sie in Niederspannung bzw. Niederdruck beliefert werden, automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers (hier: Stadtwerke Lingen GmbH) und werden zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.
Gründe hierfür können sein, dass der bisherige Lieferant nicht mehr liefern kann oder der Netzbetreiber dem Lieferanten aus wichtigen Gründen den Zugang zu den Netzen verweigert, zum Beispiel nach einer rechtsgültigen Kündigung. Nach einer Übergangsfrist von drei Monaten gehen Sie automatisch von der Ersatz- in die Grundversorgung über – sofern Sie bis dahin keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben.
Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers für Lingen und Lohne.
Höhere Spannungs- und Druckebenen
In höheren Spannungs- und Druckebenen gibt es keine gesetzliche Ersatzversorgung. Sollte Ihr Lieferant in diesen Spannungs- und Druckebenen die Versorgung einstellen, droht Ihnen die Sperrung des Netzanschlusses. In diesem Fall sollten Sie schnellst möglichst einen neuen Liefervertrag mit dem Versorger Ihrer Wahl abschließen.
Auf Ihren Wunsch hin kann der Messstellenbetrieb als auch die Ab- bzw. Auslesung des Zählers von einem Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Dies wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und ergänzend im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Formale Voraussetzung ist, dass der Messstellenbetreiber mit uns als Verteilnetzbetreiber einen Messstellenrahmenvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen als auch die technischen Bedingungen. Die Abrechnung dieser Leistungen übernimmt der Messstellenbetreiber bzw. Ihr Lieferant.
Als grundzuständiger Messtellenbetreiber kündigen wir hiermit den Einbau von Messsystemen gemäß Messstellenbetriebsgesetz an.
Für Intelligente Zähler schließen Sie folgenden Vertrag mit uns ab. Die Preise entnehmen Sie bitte Preisblatt.