Arbeiten an Installationen in unserem Netzgebiet dürfen grundsätzlich nur von eingetragenen Vertragsinstallateuren durchgeführt werden. Damit sichern wir gleichbleibende Qualität und kompetente Ausführung.
Voraussetzungen für die Eintragung
Wesentliche Voraussetzungen für die Eintragung im Installateurverzeichnis sind:
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Der Installateur oder das Installationsunternehmen wird auf einen formlosen Antrag hin in das Installateurverzeichnis aufgenommen. Vom Energieversorgungsunternehmen wird ein Installateurausweis ausgestellt. Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:
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Eintragung des Installateurs in die Handwerksrolle
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Vorlage des Meisterbriefs
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Vorlage der Gewerbeanmeldung
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Ausreichende Haftpflichtversicherung
Mit diesem Ausweis können Arbeiten in der ganzen Bundesrepublik ausgeführt werden. Alle deutschen Energieversorgungsunternehmen erkennen gegenseitig diese Zulassung in Form einer Gastlizenz an. Hat ein Installateur oder Installationsunternehmen bereits einen gültigen Installateurausweis eines anderen Energieversorgungsunternehmens, kann er in das Installateurverzeichnis eingetragen werden.