Ihr Weg zum Hausanschluss

Ihre Schritte zum Hausanschluss

1. Schritt: Informieren
2. Schritt: Netzanschlussanfrage
3. Schritt: Angebotserstellung
4. Schritt: Auftragserteilung
5. Schritt: Bauausführung und Inbetriebnahme

Antrag Hausanschluss

1. ANGABEN DES ANSCHLUSSNEHMERS


2. ANSCHLUSSOBJEKT


3. ANSCHLUSSART

Strom

Bei gewerblichem Leistungsbedarf fügen Sie bitte eine Leistungsaufstellung bei:

Zusätzlicher Leistungsbedarf

1) Im Nachgang zu Ihrer Antragstellung „Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge“ schicken Sie uns bitte unser Datenblatt B3 Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge zu. Das Ausfüllen des Datenblattes darf ausschließlich von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb vorgenommen werden.

Fernwärme

Gas

Erfolgt sechs Monate nach Herstellung des Netzanschlusses kein Erdgastransport, wird für die Vorhaltung der Anschlussanlage ein Vorhaltepreis berechnet oder der Anschluss vom Netz getrennt.

Wasser

Nach Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses ist der Anschlussnehmer verpflichtet, einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Trinkwasseranlage sicherzustellen.

 


Terminwunsch

 


Folgende Planunterlagen benötigen wir bei einen Anschluss für:


Neubauten

Bestandsgebäude (z.B. nachträglicher Einbau eines Hausanschlusses Erdgas/Wasser/Strom)

Datenschutz-Hinweis

Die Stadtwerke Lingen GmbH bemüht sich, die Hausanschlussarbeiten soweit wie möglich mit den Arbeiten anderer Versorgungsträger zu koordinieren. Für diesen Zweck erkläre(n) ich mich / wir uns einverstanden, dass die Stadtwerke Lingen GmbH diese Daten bei Bedarf an andere beteiligte Unternehmen übermittelt.

Grundlage für den Anschluss an das Versorgungsnetz ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Strom-, Erdgas-und Trinkwasserversorgung (NAV, NDAV, AVBWasserV in der jeweils gültigen Fassung), die DIN 18012 Hausanschlusseinrichtungen in Gebäude sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) in der jeweils gültigen Fassung. Die Hauseinführung der Stadtwerke Lingen GmbH sind gemäß DIN 18533 Teil 1-3 nur für die Wassereinwirkungsklasse W1-E "Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser" geeignet. Sollte aufgrund des Bemessungswasserstandes eine Einführung gegen drückendes Wasser W2.1-E "Drückendes Wasser 3m" oder W2.2-E "Drückendes Wasser >3m" nötig sein, so muss deren Einbau fachgerecht in Eigenleistung erfolgen und in der Planungsphase mit den Stadtwerke Lingen GmbH abgestimmt werden.


Häufige Fragen

Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber?
Wie viel kosten die neuen Messsysteme?
Wer trägt die Kosten für den Einbau der neuen Stromzähler?
Wie erfolgt die Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb?

Kontakt

Für Fragen wenden Sie sich bitte an:

Technisches Kundenbüro
Tel. 0591 91200-135 oder -327
Fax 0591 91200-9135
E-Mail tkwhatever@stadtwerke-lingen.de

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